AGB
Begriffsklärung:
Pilot: Pilot ist der lizenzierten Gleitschirm-Tandempiloten
Passagier: Passagiere sind die entgeltlich befördertenGleitschirm-Tandem-Passagiere.
MakeMeFly: Ist die MakeMeFly OG Innsbruck (Firmenbuch Nr.: FN 611709Y)
MakeMeFly Website: www.makemefly.world stellt die verschiedenen Leistungen gegenüber und ermöglicht den Passagieren die direkte Flugbuchung und -bezahlung.
MakeMeFly-Service: Der MakeMeFly Service vermittelt den perfekten Match zwischen Passagierwunsch und dem Piloten.
Leistungen: Der Gleitschirm Tandemflug in verschiedenen Angeboten. Video und Fotos als ergänzende Dienstleistung.
MakeMeFly Pilotengewinnung
a. Allgemein Make-me-fly wird dem Tandem-Piloten auf Basis des Vertrags die Make-me-fly Services zur Verfügung stellen, mit denen es dem Tandem-Piloten unter anderem ermöglicht wird seine Artikel (ggf. inklusive Lieferung) mittels der Make-me-fly Webseite den Kunden anzubieten. Der Tandem-Piloten verpflichtet sich, die Make-me-fly Services nur entsprechend der Vorgaben im Vertrag in Anspruch zu nehmen und zu nutzen.
b. Zahlungsabwicklung und Bestellung von Make-me-fly als beschränkt bevollmächtigter Inkassovertreter
i. Zur Vornahme derZahlungsabwicklung bestellt der Tandem-Pilot Make-me-fly hiermit alsInkassobevollmächtigte, aber ausdrücklich beschränkt auf die folgenden Zwecke:(a) die Annahme der Zahlung des Verkaufspreises von Artikeln (zzgl. anfallenderUSt. und sonstiger Gebühren, die für den Tandem-Piloten eingezogen werden), die von dem Tandem-Piloten über die Make-me-fly Webseite verkauft werden und (b)die Überweisung des Verkaufspreises (zzgl. USt. und sonstiger Gebühren, die für den Tandem-Piloten eingezogen werden) an den Tandem-Piloten abzüglichein behaltener Gebühren (einschließlich Servicegebühr, Aktivierungsgebühr und/oder Beschädigungsgebühr, falls zutreffend) und jeglicher Erstattungen, dieKunden im Namen des Tandem-Pilotens bereitgestellt werden (zusammen der„Artikelumsatz“).
ii. Der Tandem-Pilotenerklärt sich damit einverstanden, dass die von Make-me-fly im Auftrag des Tandem-Pilotens eingezogene Zahlung eine Forderung gegen den Kunden in derselben Weise begleicht als wenn der Kunde direkt an den Tandem-Pilotengezahlt hätte.
iii. Sofern angemessen, kann Make-me-fly den Betrag bei der Überweisung des Verkaufspreises, der imAuftrag des Tandem-Pilotens vom Kunden eingezogen wurde, anpassen wenn derArtikel mangelhaft war oder der Tandem-Piloten den Artikel dem Kunden aus anderenGründen von ihm zu vertretenden Gründen nicht wie geschuldet zur Verfügunggestellt hat. Der Tandem-Piloten kann solche Anpassungen innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt der Benachrichtigung dieseAnpassung anfechten und Make-me-fly wird die Anfechtung ordnungsgemäß prüfen und entsprechend handeln. Make-me-fly behält sich das Recht vor und derTandem-Piloten autorisiert Make-me-fly entsprechend, die Höhe solcherAnpassungen Make-me-fly den im Auftrag des Tandem-Pilotens eingezogenen Artikelumsatz oder durch Belastung der Zahlungsmethode des Tandem-Pilotens oder die Forderung einer Erstattung vom Tandem-Piloten auf sonstige Weise einzuziehen. Falls derTandem-Pilot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Startplatz erscheint erhält der Passagier einen 30,00 € Wertgutschein für den nächsten Flug, dieser Wertgutschein wird von MakeMeFly ausgestellt und dem Piloten inRechnung gestellt.
iv. Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände (einschließlich aber nicht beschränkt auf aufsichtsrechtliche Verstöße und Zahlungen die mit hinreichenderWahrscheinlichkeit gegen geltendes Recht verstoßen (z.B. gegen das Geldwäschegesetz) behält sich Make-me-fly das Recht vor, eine Zahlung an denTandem-Piloten vorübergehend oder dauerhaft zu stornieren oder auszusetzen. Make-me-fly ist darüber hinaus ausnahmsweise dann in gleicher Weise berechtigt, wenn Make-me-fly aus anderen Gründen rechtlich dazu verpflichtet ist und/oder es der Tandem-Piloten versäumt die Erforderliche Dokumentation (entsprechendTeil 2, Ziffer 2(c) der AGB) zur Verfügung zu stellen und/oder aufrechtzuerhalten.
v. Make-me-fly kann vonZeit zu Zeit Informationen vom Tandem-Piloten anfordern, um die Identität des Tandem-Pilotens zu bestätigen, wie dies gemäß geltenden Compliance-Verpflichtungen erforderlich ist, bevor Zahlungen an denTandem-Piloten überwiesen werden, und kann die Abwicklung von Zahlungen, die dem Tandem-Piloten geschuldet werden, gemäß vorstehendem Absatz 1(b)(v) der AGB verweigern, wenn in Bezug auf die Zahlung an den Tandem-Piloten ein dieAnforderung von Informationen rechtfertigendes rechtliches oder aufsichtsrechtliches Risiko oder eine potenzielle Verletzung von Gesetzen oderVorschriften vorliegt.
vi. Make-me-fly ist berechtigt, die Tätigkeit als Inkassobevollmächtigte des Tandem-Pilotens an eines der mit Ihr verbundenen Unternehmen zu übertragen und der Tandem-Pilotenstimmt einer solchen Übertragung hiermit zu.
vii. Zahlungsabwicklungsfehler. Make-me-fly behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Erstattung vomTandem-Piloten zu beantragen, wenn Make-me-fly Zahlungsabwicklung Fehlerentdeckt. Make-me-fly kann den Artikelumsatz des Tandem-Pilotens mindern, die gespeicherte Zahlungsmethode des Tandem-Pilotens belasten oder mit sonstigen rechtmäßigen Mitteln eine Erstattung vom Tandem-Piloten verlangen, um Fehler zu beheben. Der Tandem-Piloten autorisiert Make-me-fly, alle oben genanntenMethoden zur Erstattung zu verwenden.
c. Fluggutscheine. Make-me-fly und/oder ihre Verbundenen Unternehmen können Kunden erlauben, bestimmte Flüge, die vom Tandem-Piloten bereitgestellt werden, und einige oder alle verbundenen Gebühren und Kosten, die sich aus der Transaktion ergeben, mit einem Fluggutschein als weitere Zahlungsmethode zu bezahlen.
d. Make-me-fly Webseite. Der Tandem-Piloten erkennt an und stimmt zu, dass die Make-me-fly Webseite, sobald eine Anfrage für eine Bestellung vonArtikeln akzeptiert wurde, bestimmte Informationen Make-me-fly denTandem-Piloten, einschließlich Name und Telefonnummer des Tandem-Pilotens, an den Kunden übermittelt. Zwischen dem Tandem-Piloten und Make-me-fly behält Make-me-fly und/oder die mit Make-me-fly Verbundenen Unternehmen die alleinige und absolute Kontrolle Make-me-fly die Make-me-fly Webseite (deren Funktionalitätenund alle Elemente der Benutzererfahrung und der Benutzeroberfläche), wie unteranderem betreffend:
i. die Personalisierung der Make-me-fly Webseite für Kunden;
ii. die Priorisierung und Anzeige von Optionen, die Kunden zur Verfügung stehen;
iii. die Suchfunktion und die Ergebnisse, die Kunden bereitgestellt werden; und
iv. das Hinzufügen,Entfernen oder sonstiges Ändern von Merkmalen oder Funktionalitäten, dieMake-me-fly die Make-me-fly Webseite zur Verfügung gestellt werden, um dieZuverlässigkeit oder Effizienz der Make-me-fly Webseite zu optimieren.
e. KeineServicegarantie. Make-me-fly und dessen Verbundene Unternehmen haben sich nach Kräften zu bemühen, eine bestmögliche Verfügbarkeit der Make-me-fly Webseite zu gewährleisten und Störungen schnellstmöglich zu beheben.Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Make-me-fly und mit dessn VerbundeneUnternehmen nicht versichern, nicht gewährleisten und nicht garantieren, dass der Zugriff oder die Benutzung der Make-me-fly Webseite durch denTandem-Piloten (a) ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird oder (b) zuetwaigen Anfragen nach dessen Artikeln und/oder zum Zustandekommen vonBestellungen von Kunden führen wird.. Außerdem können die Make-me-flyTools oder die Make-me-fly Webseite Beschränkungen, Verzögerungen und sonstigen Problemen unterliegen, die für die Nutzung des Internets und elektronischerKommunikationen charakteristisch sind, und Make-me-fly und die mit ihrVerbundenen Unternehmen sind nicht für Verzögerungen, Lieferausfälle odersonstige Schäden, Verbindlichkeiten oder Verluste, die sich aus derartigenProblemen ergeben, verantwortlich.
f. Grenzen derVerantwortlichkeit. Make-me-fly und die mit Make-me-fly VerbundenenUnternehmen sind nicht für etwaige Handlungen oder Unterlassungen von Kunden, die Artikel anfordern oder erhalten können verantwortlich und diese können ihnen auch nicht zugerechnet werden, und Make-me-fly und die mit Make-me-fly Verbundenen Unternehmen werden Kunden nicht überprüfen oder in irgendeiner Form bewerten. Durch die Verwendung der Make-me-fly Webseite erkennt derTandem-Piloten an und stimmt zu, dass er mit verschiedenen Dritten in Kontaktkommen kann, der für den Tandem-Pilotenoder andere Dritte ein Risiko darstellen oder Schäden verursachen könnte. Der Tandem-Piloten werden angehalten, angemessene Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf die Interaktionen mit Dritten, mit denen sie in Zusammenhang mit der Benutzung der Make-me-fly Services und der Make-me-fly in Kontakt treten werden, zu treffen. Make-me-fly kann auch nicht für die Sicherheit von Artikeln eintreten oder eine solche in irgendeiner Form zusichern.
g. Beschwerden.Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Make-me-fly Services an denTandem-Piloten kann Make-me-fly im Auftrag des Tandem-Pilotens auf Beschwerden von Kunden Make-me-fly Artikel und/oder Lieferungen reagieren, die vomTandem-Piloten Make-me-fly die Make-me-fly Webseite verkauft wurden. Make-me-fly behält sich das Recht vor und der Tandem-Piloten autorisiert Make-me-fly entsprechend, die Höhe solcher Anpassungen Make-me-fly den imAuftrag des Tandem-Pilotens eingezogenen Artikelumsatz oder durch Belastung derZahlungsmethode des Tandem-Pilotens oder die Forderung einer Erstattung vomTandem-Piloten auf sonstige Weise einzuziehen. Falls der Tandem-Pilot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Startplatz erscheint, erhält der Passagiereinen 30,00 € Wertgutschein für den nächsten Flug, dieser Wertgutschein wird von MakeMeFly ausgestellt und dem Piloten in Rechnung gestellt. (aus Abs. b iii kopiert)
Dies umfasst ebenfalls seine berechtigte Beschwerde des Passagiers bzgl. eines massiven Fehlverhalten oder der Flugunfähigkeit.
h. Aussetzung der Make-me-fly Services. Make-me-fly ist berechtigt, den Zugriff des Tandem-Pilotens auf die Make-me-fly Services und die Make-me-fly Webseite vorübergehend oder dauerhaft insgesamt oder teilweise zu sperren, wenn:
i. der Tandem-Piloten es versäumt, die Erforderliche Dokumentation rechtzeitig zu übermitteln odernotwendige Zertifikate abgelaufen sind;
ii. das Konto des Tandem-Pilotens im Zahlungsverzug ist;
iii. eineMarkenangelegenheit aufgetreten ist; oder
iv. der Tandem-Piloten diesen Vertrag verletzt hat.
2. Pflichten des Tandem-Pilotens.
a. Bereitstellung von Artikeln. Der Tandem-Piloten stelltFlüge/Artikel für den Kauf Make-me-fly die Make-me-fly Webseite während seiner normalen Geschäftszeiten bereit.
i. Der Tandem-Pilotenbeachtet bei den Flügen stets das geltende Recht, insbesondere alle Gesetze,Richtlinien und Vorschriften, die erforderlich sind.
ii. Der Tandem-Pilotenbestimmt alle Kriterien, die für Artikel gelten, und der Tandem-Piloten ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Artikel die entsprechendenKriterien erfüllen, die dem Kunden in der Make-me-fly Webseite angezeigt werden. Make-me-fly behält sich nach alleinigem Ermessen das Recht vor, von der Make-me-fly Webseite alle vom Tandem-Piloten zum Verkauf angebotenen Artikel zu entfernen, die aufgrund objektiver Kriterien ungeeignet für den Verkauf in der Make-me-fly Webseite sind.
iii. Der Tandempilot/-unternehmen ist im Falle einer Mehrfachbuchung oder Pilotenausfall berechtigt, andere geeignete Tandempiloten zu beauftragen/einzusetzen, dabeihat er auf die notwendige Ausbildung und Eignung zu achten und sich die entsprechenden Zertifikate zeigen zu lassen.
iv. Im Fall von Kundenreklamationen betreffend mangelhafte Artikel trägt der Tandem-Piloten die mit der Erstattung verbundenen Kosten soweit derTandem-Piloten die Mangelhaftigkeit zu vertreten hat. Dies betrifft insbesondere
- Nicht ausgeführter Flug:: Die Flug wurde seitens des Tandem-Pilotens bestätigt, aber der Pilot ist nicht zum Flug erschienen - 15 Minuten Verspätung hat der Gast zu akzeptieren).
Make-me-fly wird die Kosten für Erstattungen vom Artikelumsatz des Tandem-Pilotens abziehen. Make-me-fly kann zusätzlich zu den Vorgaben dieserZiffer weitere Richtlinien für Rückerstattungen erlassen, die demTandem-Piloten auf geeignete Weise mitgeteilt werden können und die analog zudem in Teil 1, Ziffer 3 dieser AGB beschriebenen Prozess wirksam werden.
c. Dokumentation.Der Tandem-Piloten stellt die Dokumentation bereit, die Make-me-fly benötigt(„Erforderliche Dokumentation“). Der Tandem-Piloten trägt die alleinigeVerantwortung dafür, Make-me-fly richtige Informationen über Bankkonten bereitzustellen und diese auf dem neuesten Stand zu halten.
d. Steuer. Der Tandem-Piloten ist dafür verantwortlich, dieRichtigkeit seiner eigenen Steuererklärungen sicherzustellen.
3. Bewertungen.
Der Tandem-Pilotenerkennt an und stimmt zu, dass ein Kunde nach Erhalt von Artikeln von der Make-me-fly Webseite aufgefordert werden kann, eine Bewertung über den/dieArtikel abzugeben und nach Wahl des Kunden Kommentare oder Feedback in Bezug auf die Erfahrung des Kunden mit dem Tandem-Piloten, den/die relevantenArtikel/n in der Make-me-fly Webseite bereitzustellen („Kunden-Feedback“).Make-me-fly behält sich das Recht vor, Kunden-Feedback ohne Zuordnung zumTandem-Piloten oder dessen Genehmigung in jeglicher Weise im Zusammenhang mit dem Unternehmen von Make-me-fly zu verwenden, zu teilen und anzuzeigen. Make-me-fly behält sich das Recht vor, Kommentare zu bearbeiten oder zu entfernen, falls die Kommentare Obszönitäten oder andere anstößige Inhalte beinhalten, einen Namen oder andere Personenbezogene Daten beinhalten, gegen Datenschutzgesetze und -vorschriften oder sonstiges Geltendes Recht verstoßen oder gegen die Richtlinien von Make-me-fly verstoßen.
4. Reporting.
Make-me-fly stellt dem Tandem-PilotenInformationen zur Anzahl der Artikel zur Verfügung, die vom Tandem-Piloten an seine Kunden verkauft wurden. Make-me-fly stellt dem Tandem-Piloten auchInformationen über etwaige Erstattungen zur Verfügung, die seinen Kunden vonMake-me-fly im Auftrag des Tandem-Pilotens gewährt werden, einschließlich desDatums der Transaktion, der zurückerstatteten Artikel, des Grundes für dieRückerstattung und sonstiger Informationen, die Make-me-fly nach geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften bereitstellen darf.
5. Gebühren,Verkaufspreis von Artikeln und Steuern.
a. Gebühren und Steuern.
i. Gebühren. AlsGegenleistung für die Nutzung der Make-me-fly Services berechnet Make-me-fly dem Tandem-Piloten eine „Servicegebühr“ für jedes Modell, wie im Basisvertrag ausdrücklich angegeben (zusammen mit der Aktivierungsgebühr, sonstigen anwendbaren Gebühren, die dem Tandem-Piloten von Make-me-fly in Rechnung gestellt werden, die „Gebühren“).
ii. Zahlungsbedingungen.Alle Gebühren im Rahmen dieses Vertrags sind in Euro (EUR) zu zahlen. Make-me-fly wird jegliche Gebühren von der Zahlung abziehen, die Make-me-fly vom Kunden im Auftrag des Tandem-Pilotens einzieht, wie unten beschrieben.
iii. Kosten undAufwendungen. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt ist, ist jede Partei für ihre Aufwendungen und Kosten im Zusammenhang mit diesem Vertrag verantwortlich.
iv. Steuern auf Gebühren.
- Alle gemäß diesem Vertrag zahlbaren Gebühren verstehen sich mit Umsatzsteuer (USt.). Der Begriff „USt.“ umfasst alle Umsatzsteuern und/oder ähnliche Umsatzsteuern.
- Wenn die Umsatzsteuer auf Gebühren anfällt, zahlt der Tandem-Piloten Make-me-fly einen Betrag, der dem Betrag der Umsatzsteuer entspricht, zusätzlich und zeitgleich wie die Zahlung der Gebühren.
- Die Gebühren werden frei und ohne Abzug für oder im Hinblick auf eine Quellensteuer (falls zutreffend) bezahlt. Wenn der Tandem-Piloten einen solchen Abzug vornehmen oder diese Steuer einbehalten muss, wird die vom Tandem-Piloten zahlbare Summe erhöht, soweit dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass Make-me-fly eine Summe ohne Einbehalt oder Abzug erhält, die Make-me-fly erhalten hätte, wenn kein solcher Einbehalt oder Abzug vorgenommen worden oder erforderlich gewesen wäre.
b. Verkaufspreis von Artikeln und Steuern.
i. Der Tandem-Piloten ist der „Einzel Tandem-Piloten" oder „Verkäufer“ aller Artikel. DerTandem-Piloten ist dafür verantwortlich, den Originalpreis für jeden Artikel, der über die Make-me-fly Webseite zum Verkauf angeboten werden soll, vor jeglichen Rabatten oder Werbeaktionen zu bestimmen und festzulegen (derVerkaufspreis). Der Verkaufspreis für jeden Artikel beinhaltet die USt., wobei der Tandem-Piloten allein dafür verantwortlich ist, die geltende USt. zu bestimmen und festzulegen und den entsprechenden Umsatzsteuerbetrag für Make-me-fly zu ermitteln und Make-me-fly darüber zu informieren, damit erKunden im Auftrag des Tandem-Pilotens in der Make-me-fly Webseite in Rechnung gestellt wird. Soweit der anwendbare Umsatzsteuersatz vom Tandem-Piloten nichtbestimmt wird, bevollmächtigt der Tandem-Piloten Make-me-fly ausdrücklich, diese Bestimmung in seinem Auftrag vorzunehmen, und bestätigt hiermit, dass Make-me-fly keine Haftung für die Richtigkeit dieser Bestimmung übernimmt. DerTandem-Piloten bevollmächtigt Make-me-fly ausdrücklich, die USt. im Auftrag desTandem-Piloten einzuziehen.
ii. MakeMeFly ist berechtigt temporät begrenzte Rabattaktionen in einzelnen oder allenFluggebieten anzusetzen. Die Piloten werden darüber informiert und haben dieMöglichkeit der Rabattierung innerhalb von 7 Tage nach Bekanntmachung zu wiedersprechen.
iii. Der Tandem-Piloten trägt die alleinige Verantwortung für die Abführung aller anfallenden USt., allgemeinen Verbrauchs- und ähnlicheTransaktionssteuern im Zusammenhang mit dem Verkauf von Flügen und Artikeln.
6. Rechnungen.
Der Tandem-Pilotenbeauftragt und bevollmächtigt Make-me-fly damit, für jede Bestellung, die mit der Make-me-fly Webseite abgeschlossen wurde, eine Rechnung und/oder einenBeleg für Artikel und Flüge an Kunden im Auftrag und im Namen des Tandem-Pilotens auszustellen, sofern der Tandem-Piloten die erforderlichenRechnungsdaten bereitgestellt hat. Der Tandem-Piloten kann Rechnungen und/oderBelege, die von Make-me-fly im Auftrag des Tandem-Pilotens ausgestellt werden, innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei (3) Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung und/oder des Belegs bestreiten. Andernfalls wird angenommen, dass der Tandem-Piloten die Rechnung und/oder den Beleg bestätigt hat. DerTandem-Piloten ist verpflichtet, die Aufbewahrung und Archivierung vonRechnungen und/oder Belegen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen vorzunehmen.
7. Einschränkungen
a. Änderung der Fluggebiete. Make-me-fly behält sich vor, dieFluggebiete des Tandem-Pilotens nach eigenem Ermessen zu ändern.Einschränkungen werden zum Beispiel vorgenommen, um die Quote nichtausgeführter Bestellungen zu verringern.
b. Vorübergehende Nutzungsbeschränkung. Wenn Sie nicht verfügbar sind, um Flüge/Artikel anzubieten, stimmen Sie zu, ihr Angebot in der Make-me-fly Webseite offline zu stellen, bis Sie wieder verfügbar sind. Denn wenn Tandem-Piloten in der Webseite angemeldet sind, aber eigentlich keinInteresse daran haben, Artikel anzubieten, führt dies zu nicht angenommenenBestellungen. Dies ist frustrierend für alle Beteiligten und soll - im Interesse aller - nach Möglichkeit verhindert werden. Wenn Ihre Nutzung der Webseite darauf schließen lässt, dass Sie zwar online aber trotzdem nicht verfügbar sind, um Artikel anzubieten, kann es dazu kommen, dass Sie automatisch ausgeloggt werden und damit Ihr Angebot in der Make-me-fly Webseite offlinegestellt wird. Sie können sich aber sofort wieder einloggen, wenn Sie verfügbar sind.
8. Marken.
a. Marken. Vorbehaltlich dieses Vertrags gewährt jede Partei der anderen Partei (und im Fall von Make-me-fly den mit Make-me-fly VerbundenenUnternehmen) hiermit eine beschränkte, nicht exklusive und nicht übertragbareLizenz für die Dauer der Laufzeit zur gebührenfreien Nutzung der jeweiligenMarken der Partei in Verbindung mit den Tätigkeiten, die Gegenstand desVertrags sind. Diese Lizenz umfasst das Recht, die Marken mithilfe jeglicherMittel und Medien und ohne Einschränkung jeglicher Art in Bezug auf dieVerwertungsmethoden, Anzahl der Ausdrucke, Verbreitung oder Nutzung für die gesamte Welt zu reproduzieren, anzupassen und darzustellen(in Verbindung mit den Tätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vertrag stehen).Alle Nutzungen der Marken einer Partei (ob sie ihr gehören oder von ihr lizenziert werden) die durch die andere Partei erfolgen in der Form und in demFormat, die bzw. das von der Partei, der die Marken gehören (bzw. die derenLizenznehmer ist) vorgegeben oder genehmigt wird. Außer wie in diesem Vertrag dargelegt, verwendet keine Partei die Marken der anderen Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei. Jegliche Verwendung oderAnzeige der Marken des Tandem-Pilotens durch Make-me-fly im Zusammenhang mit der Verfügbarmachung von Artikeln, die über die Make-me-fly Webseite zurVerfügung gestellt werden, erfordert keine solche vorherige schriftlicheZustimmung. Sofern hierin nicht ausdrücklich geregelt wird, wird nicht davon ausgegangen, dass eine Partei der anderen Partei eine Lizenz oder Rechte an geistigem Eigentum oder sonstige Eigentumsrechte gewährt. Alle nichtausdrücklich gewährten Rechte werden seitens des Rechteinhabers vorbehalten.Der Tandem-Piloten erklärt sich damit einverstanden, dass er keine der Make-me-fly-Marken ob allein oder in Verbindung mit anderen Buchstaben,Satzzeichen, Wörtern, Symbolen und/oder Designs oder eine verwechslungsfähig ähnliche Marke, einen Namen oder eine Bezeichnung für Waren oderDienstleistungen anmelden oder auf sonstige Weise nutzen und/oder das Eigentum daran beanspruchen wird oder dies versuchen wird.
9. Vermarktungs- und Werbetätigkeiten.
a. Vermarktung. Make-me-fly kann die Bereitstellung der Artikel des Tandem-Pilotens über dieMake-me-fly Webseite verschiedene Werbetätigkeiten präsentieren, darunter auchSocial-Media-Kanäle, Websites, Werbeanzeigen, Blogs oder andere Medien, die derzeit oder in Zukunft erstellt werden. Make-me-fly(oder eine von Make-me-fly bestimmte Partei, die im Namen von Make-me-fly handelt) kann Videos,Standbilder und/oder sonstige Materialien für die Vermarktungs- und sonstigeBemühungen in Bezug auf die Make-me-fly Webseite erstellen(„Make-me-fly-Werbematerialien“). Der Tandem-Piloten stimmt zu, dass die Make-me-fly-Werbematerialien (einschließlich, ohne Einschränkung, aller Rechte an geistigem Eigentum) alleiniges und ausschließliches Eigentum von Make-me-fly sind und bleiben. Darüberhinaus kann der Tandem-Piloten entscheiden,Make-me-fly Videos, Standbilder und/oder andere Materialien („Werbematerialiendes Tandem-Pilotens“) zur Nutzung in Verbindung mit der Anzeige der Artikel des Tandem-Pilotens in der Make-me-fly Webseite bereitzustellen, und derTandem-Piloten gewährt Make-me-fly hiermit ein nicht ausschließliches, gebührenfreies Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Anpassung, Darstellung undAnzeige der Werbematerialien des Tandem-Pilotens in Verbindung mit den Artikeln des Tandem-Pilotens und sonstigen Werbetätigkeiten in Bezug auf die Make-me-flyServices weltweit während der Laufzeit mit allen Mitteln und Medien und ohne jegliche Einschränkung außer nach Geltendem Recht in Bezug aufVerwertungsmethoden, Anzahl der Ausdrucke, Verbreitung oder Nutzung.
b. Keine zusätzlichenBeträge. Der Tandem-Piloten nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass Make-me-fly durch Werbung und Vermarktung versuchen kann, neue Tandem-Pilotenfür Make-me-fly zu gewinnen und bestehende Nutzer der Make-me-fly Services und der Make-me-fly Webseite zu erhöhen.
c. Werbeangebote des Tandem-Pilotens. Make-me-fly kann den Tandem-Piloten autorisieren, bestimmte automatisierte Werkzeuge zu nutzen, die es dem Tandem-Pilotenermöglichen, Kunden Werbeangebote (“Offer”) über die Make-me-fly Webseite gemäß den Bedingungen des Vertrags bereitzustellen. Der Tandem-Pilot stimmt zu, dass er allein für die Erfüllung und vorbehaltlich der technischen und funktionalenEinschränkungen der automatisierten Werkzeuge für die Festlegung der von ihm bereitgestellten Offer verantwortlich ist.
i. Werbe-Offer desTandem-Pilotens. Vorbehaltlich dieses Vertrags und anderen Leitlinien oderAuswahlkriterien für Offer, die Make-me-fly von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen kann, autorisiert Make-me-fly den Tandem-Piloten hiermit zur Nutzung der unternehmenseigenen, automatisierten Werkzeuge von Make-me-fly(„Offer-Tools“),mit denen Offer für Kunden kreiert und bereitgestellt werden können. Sofern nicht anderweitig von Make-me-fly festgelegt, ist der Tandem-Piloten allein dafür verantwortlich, jedes Offer (innerhalb des Umfangs der Funktionalität, wie in den Offer-Tools vorgesehen) zu definieren, einschließlich, ohneEinschränkung, Enddatum und Budget für jedes Offer. Jedes Offer erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung von Make-me-fly. Der Tandem-Piloten ist dafür verantwortlich, Make-me-fly Offer-Materialien in einem Format und innerhalb der Fristen bereitzustellen, die von Make-me-fly diesbezüglich für dieBereitstellung des Offers an Kunden vorgesehen werden.
ii. BessereWerbeplatzierungen. Vorbehaltlich der Make-me-fly Webseite-Funktionalität kann Make-me-fly eine verbesserte Werbeplatzierung oder eine andere visuelle Behandlung für die Offer zwischen dem vom Tandem-Piloten angegebenen Start- undEnddatum bereitstellen. Der Tandem-Piloten erkennt an, dass der Zeitraum der verbesserten Werbeplatzierung für ein Offer (falls zutreffend) aufgrund einerReihe von Faktoren, darunter das Budget des Tandem-Pilotens, das Start- und Enddatum für ein Offer und anderen Make-me-fly Webseite-Funktionalitäten, variieren kann.
iii. Verantwortlichkeiten des Tandem-Pilotens. Der Tandem-Piloten ist verpflichtet die Versprechendes von ihm erstellten Offers zu respektieren und zu erfüllen. DerTandem-Piloten sichert zu und gewährleistet, dass der Tandem-Piloten alle Offer im Einklang mit Geltendem Recht ausführen wird. Der Tandem-Piloten sichert zu und gewährleistet, dass er alle notwendigen Befugnisse, Rechte, Lizenzen,Zustimmungen und Genehmigungen zum Ausführen jedes von ihm erstellten Offers besitzt (wie unter anderem die Rechte an den Offer-Materialien, die Make-me-fly bereitgestellt werden).
iv. Reporting und Offer-Kosten. Make-me-fly wird sich in gutem Glauben darum bemühen, demTandem-Piloten angemessene Informationen zu den Offers des Tandem-Pilotens zugeben, die unter anderem die Offer-Kosten und die Anzahl der im Zusammenhang mit einem Offer verkauften Artikel beinhalten können. Make-me-fly kann nacheigenem Ermessen Offer und/oder die Ergebnisse des Offers in eigenenWerbematerialien hervorheben.
v. Servicegebühren.Für Artikel, bei denen ein Offer die Gewährung eines Rabatts auf denVerkaufspreis eines Artikels zum Gegenstand hat, wird Make-me-fly demTandem-Piloten die Servicegebühr auf Basis des ermäßigten Verkaufspreises und nicht des vollen Verkaufspreises berechnen. Wenn das Offer des Tandem-Pilotensdie Gewährung eines Rabatts auf die Lieferung zum Gegenstand hat, wird dieServicegebühr wie im Vertrag beschrieben berechnet und ändert sich nicht. DerTandem-Piloten stimmt zu, dass er allein für Offer-Kosten verantwortlich ist und dass Make-me-fly die Offer-Kosten vom Artikelumsatz des Tandem-Pilotens abziehen kann. Wenn der Tandem-Piloten für einen Artikel bezahlt wird, ist er für die Servicegebühr und die entsprechenden Offer-Kosten verantwortlich.
vi. Änderung,Aussetzung, Aufhebung. Make-me-fly behält sich das Recht vor, dieOffer-Tools oder die Möglichkeit des Tandem-Pilotens, Offer bereitzustellen, jederzeit vorübergehend oder dauerhaft insgesamt oder teilweise zu ändern, auszusetzen oder aufzuheben. Der Tandem-Piloten erklärt sich damit einverstanden, dass weder Make-me-fly noch die mit Make-me-fly VerbundenenUnternehmen dem Tandem-Piloten (oder einem Dritten) gegenüber für das Offer oder die Offer-Tools haften, einschließlich für die Änderung, Aussetzung oderAufhebung des Offers oder der Offer-Tools oder der Bereitstellung derMöglichkeit des Tandem-Pilotens, Offer bereitzustellen.
d. Rangfolge. Wir können bestimmte Parameter verwenden, um zu bestimmen, wie prominent dieTandem-Piloten in der Make-me-fly Webseite erscheinen. Diese Parameter werden ausgewählt, um die Marktplatzerfahrung für alle Benutzer der Make-me-fly Webseite, einschließlich Ihnen, Kunden und Lieferpartnern, zu optimieren (die"Parameter"). Zu den Hauptparametern, die für das Ranking verwendet werden, gehören die Dauer, die das Angebot eines Kunden auf der Make-me-fly Webseite schon verfügbar ist, Kundenpräferenzen (nachgewiesen z.B. durch frühere Bestellungen, Suchen oder Klicks), Werbeangebote, kontextbezogene Faktoren (z.B. die Tageszeit, der Wochentag), frühere Bestellungserfahrungen(z.B. basierend auf Feedback, Bestellannahme und Vorbereitungszeit), Verfügbarkeit,Preisgestaltung, Rentabilität (für make-me-fly), Warenkorbgröße, geschätzteLieferzeit, Lieferzone und alle Formen bezahlter Werbung, die Sie in der Make-me-fly Webseite platzieren. Die Parameter werden immer dann berücksichtigt, wenn Tandem-Piloten in der Make-me-fly Webseite angezeigt werden, auch als Antwort auf die Suchanfrage eines Kunden und im Home-Feed. Sie können beeinflussen, wie prominent Sie in der Make-me-fly Webseite erscheinen, indem Sie Werbe-Offer machen, bezahlte Werbung platzieren und positivesFeedback von Kunden und Lieferpartnern erhalten. Make-me-fly informiert Sie fünfzehn (15) Tage im Voraus über wichtige Änderungen an den Parametern
e. Öffentlichkeit.Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt oder anderweitig zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, kann keine Partei in Bezug auf diesen Vertrag oder Sonstiges ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen eine Pressemitteilung ausstellen oder sich anderweitig auf die anderePartei beziehen.
11. VertraulicheInformationen; Personenbezogene Daten; Feedback.
b. Datenschutz. Der Tandem-Piloten erklärt sich damit einverstanden, ihm von Make-me-fly bereitgestellte Personenbezogene Daten ausschließlich zumZweck der Bereitstellung von Flüge/Artikeln an Kunden gemäß diesem Vertrag zu verwenden. Der Tandem-Piloten erklärt sich damit einverstanden,Personenbezogene Daten, die ihm von Make-me-fly bereitgestellt werden, ausschließlich mithilfe der Make-me-fly Webseite, die von Make-me-fly bereitgestellt werden, zu nutzen, und darf die Personenbezogenen Daten nicht kopieren, speichern, behalten, aus den Make-me-fly Webseite entfernen oder auf sonstige Weise verarbeiten, sofern nicht durch zwingendes Geltendes Recht anders vorgeschrieben.In Bezug auf Personenbezogene Daten, die von Make-me-fly an den Tandem-Piloten übermittelt werden, vereinbaren die Parteien, dass InBezug auf personenbezogene Daten, die von Make-me-fly oder seinen verbundenenUnternehmen an den Tandem-Piloten übertragen werden, vereinbaren die Parteien, dass jede Partei (i) unabhängig von der anderen Partei und eigenständig für dieVerarbeitung Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze ist, (ii) dieZwecke und Mittel ihrer Verarbeitung personenbezogener Daten individuell festlegt, (iii) selbst für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetzeverantwortlich ist, einschließlich der Benachrichtigung der betroffenenPersonen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und die Art undWeise, wie sie ihre Rechte ausüben können, sowie gegebenenfalls die Einholung erforderlicher Einwilligungen, und (iv) die personenbezogenen Daten nicht fürandere als die hier vereinbarten Zwecke verwendet. Der Tandem-Pilotenverpflichtet sich, Make-me-fly zu benachrichtigen, wenn die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch Make-me-fly an den Tandem-Piloten eineÜbermittlung aus dem EWR, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz in eineRegion außerhalb der vorgenannten Länder darstellt, und erklärt sich bereit, die Standardvertragsklauseln ("SCC") abzuschließen, um eine solcheÜbermittlung zu erleichtern..
c. Aggregierte Daten.Der Tandem-Piloten bestätigt, dass Make-me-fly aggregierte, anonymisierte Datenin Bezug auf Transaktionen des Tandem-Pilotens in Zusammenhang mit denMake-me-fly Services nutzen („Aggregierte Daten“) und mit Geschäftspartnern -wie in unten stehendem Absatz h. dieser Ziffer 11 beschrieben - zu kommerziellenZwecken teilen darf. Wenn der Tandem-Piloten einem Dritten die Möglichkeit gibt, Technologieservices im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Tandem-Pilotens aus diesem Vertrag bereitzustellen, kann über Aggregierte Daten an diesen Dritten weitergeben, um die Bereitstellung von Make-me-fly Services an den Tandem-Piloten zu ermöglichen.
d. OffenlegungDritter. Der Tandem-Piloten erkennt an, dass Make-me-fly dieKontaktinformationen des Tandem-Pilotens (einschließlich Name, Adresse,E-Mail-Adresse und Telefonnummer) mit Dritten, die für die Einführung des Tandem-Pilotens in die Make-me-fly Webseite erforderlich sind, teilen kann, wie unter anderem Logistik- und/oder Lieferdienstanbieter (für die Lieferung vonGeräten oder sonstiger Ausstattung) sowie Fotodienste (für Fotos, die für Make-me-fly von einem Dritten bereitgestellt werden können).
e. Passwörter.Der Tandem-Piloten ist verantwortlich für die Wahrung der Integrität vonInformationen im Zusammenhang mit dem Zugriff des Tandem-Pilotens auf dieMake-me-fly Webseite und die verbundenen Make-me-fly Services und derenNutzung, einschließlich Passwort, Login oder Schlüsselinformationen. DerTandem-Piloten sichert zu und gewährleistet, dass er solche Informationen nicht an Dritte weitergeben wird.
f. Einschränkung derDatenerkennung. Ohne Einschränkung einer anderen Bestimmung diesesVertrags, einschließlich einer Bestimmung in dieser Klausel, wird derTandem-Piloten keine der in Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen oderanderweitig erhaltenen Daten, wie unter anderem Personenbezogene Daten, mit anderen Daten zusammenfügen, die aus einer anderen Quelle stammen, oder etwaige der in Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen oder anderweitig erhaltenenDaten, wie unter anderem Personenbezogene Daten, für den Zweck der erneutenErkennung, zielgerichtete Vermarktung, Analysen oder einen sonstigen ähnlichenZweck nutzen.
g. Feedback. DerTandem-Piloten kann, muss aber nicht, Make-me-fly bestimmtes Feedback,Vorschläge, Kommentare, Ideen oder andere Konzepte im Zusammenhang mit denProdukten und Diensten von Make-me-fly bereitstellen oder anderweitig zurVerfügung stellen („Feedback“). Soweit der Tandem-Piloten Make-me-fly jedoch das Feedback bereitstellt oder anderweitig zur Verfügung stellt, gewährt erMake-me-fly ein unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites, gebührenfreies, vollständig unter lizenzierbares Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Anpassung,Wiedergabe und sonstigen Verwertung des Feedbacks während der Laufzeit mit allen Mitteln und Medien und ohne Einschränkung jeglicher Art in Bezug auf dieVerwertungsmethoden, Anzahl von Ausdrucken, Verbreitung oder Nutzung.
h. Zugang zu Daten.Die Benutzerdaten, auf die Sie durch Ihre Nutzung der Make-me-fly Services und Make-me-fly Webseite Zugriff haben, umfassen Onboarding-Daten (z.B.Bankkontoinformationen, Kontaktinformationen, KYC-Informationen), Betriebsdaten(z.B. Bestellhistorie, Lieferinformationen und andere Metriken), Finanzdaten(z.B. Ihnen zustehender Artikelumsatz, an Make-me-fly zu zahlende Gebühren, frühere Auszahlungsbeträge) und Feedback (von Kunden und Lieferpartnern). NachAblauf oder Beendigung dieses Vertrags verlieren Sie den Zugang zu Make-me-fly
12. Freistellung von Ansprüchen.
a. Freistellung.Die Parteien sind verpflichtet, einander von Ansprüchen Dritter, die auf derVerletzung von Rechten Dritter basieren, umfassend freizustellen. DiejenigePartei, die die Rechte Dritter verletzt hat (die „Entschädigende Partei“) wird die Verletzung unverzüglich einstellen und die andere Partei, ihre VerbundenenUnternehmen und ihre jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten,Mitarbeiter, Hilfspersonen und Bevollmächtigten (die „Zu Entschädigende Partei“) von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Rechtskosten) (zusammen die „Schäden“), die in der Folge der Geltendmachung der Ansprüche Dritter entstehen, freistellen und die Zu Entschädigende Partei -unter Beachtung der Bestimmungen in folgendem Absatz c. dieser Ziffer 12 derAGB - schadlos halten..
b. Der ZuEntschädigenden Partei steht es frei, (1) sich gegen die Ansprüche Dritter selbst gerichtlich und/oder außergerichtlich zu verteidigen und dieEntschädigende Partei wird der Zu Entschädigenden Partei die Kosten dafür -unter Beachtung der Bestimmungen in folgendem Absatz c. dieser Ziffer 12 derAGB - ersetzen oder (2) die Entschädigende Partei aufzufordern dieRechtsverteidigung auf eigene Kosten zu übernehmen.
c. Voraussetzungen für die Ansprüche der Zu Entschädigenden Partei gegen die Entschädigende Part sind, dass
i. die Zu EntschädigendePartei die Entschädigende Partei unverzüglich Make-me-fly die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten schriftlich verständigt und
ii. im Fall vonAlternative (2) des vorstehenden Absatzes b. die Zu Entschädigende Partei derEntschädigenden Partei die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit Zu Entschädigende Partei der Entschädigenden Partei dieRechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat sie ihr stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit der ZuEntschädigenden Partei zu agieren.
d. Die Parteien werden sich gegenseitig bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung in angemessenem Umfang unterstützen. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung von Rechtsmängelgewährleistungsansprüchen.
e. Der Tandem-Piloten ist - wenn die vorstehenden Voraussetzungen vorliegen- im Rahmen dieser Freistellungsregelung insbesondere dann verpflichtet Make-me-fly und die auf Seitn von Make-me-fly sonst Zu Entschädigenden Parteien freizustellen, wenn die sich etwaige Ansprüche Dritter auf Folgendem basieren,:(A) einen Verstoß oder angeblichen Verstoß des Tandem-Pilotens gegen die inZiffer III. des Basisvertrages gemachten Zusicherungen (B) wenn derTandem-Piloten die Personenbezogenen Daten aus den Make-me-fly Webseite kopiert, speichert, vorhält, entfernt oder auf sonstige Weise verarbeitet, außer soweit es gemäß Teil 2, Ziffer 11(b) dieser AGB gestattet ist; (C)Ansprüche Dritter aus tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums oder sonstiger immaterieller Eigentumsrechte eines Dritten aus oder in Zusammenhang mit einem Offer, das vom Tandem-Piloten betrieben wird, und der Nutzung von Werbematerialien.
13.Haftungsbeschränkung.
a. Make-me-fly haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oderLeistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Make-me-fly liegen.
b. Make-me-fly haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nichtbestimmungsgemäße Nutzung der Make-me-fly Webseite durch den Tandem-Piloten und/oder Aggregator-Lieferpartner zurückzuführen sind.
c. Gleich aus welchenRechtsgründen haftet Make-me-fly nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft durch Make-me-fly verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (sog. Kardinalpflicht) oder im Fall derNichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von Make-me-fly arglistig verschwiegen wurde. Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist einePflicht von make-me-fly, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung derVertragsbeziehung zwischen Make-me-fly und dem Tandem-Piloten erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Tandem-Piloten regelmäßig vertraut.
d. Im Fall derVerletzung einer Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von Make-me-fly auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
e. Eine weitergehende Haftung von Make-me-fly ist ausgeschlossen. DieHaftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz oder im Falle der Übernahmeeiner Garantie bleibt von diesem Vertrag unberührt.
14. Versicherung.
Während der Laufzeit und für ein (1) Jahr danach wird jede Partei Betriebshaftpflichtversicherung führen und, sofern gesetzlich vorgeschrieben, eine Arbeitsunfallversicherung. DieObergrenzen der Betriebshaftpflichtversicherung betragen 1'000'000 EUR als kombinierte Einzelobergrenze je Schadensfall für Personenschäden, Tod undSachschäden und 2'000'000 EUR insgesamt. Alle Policen werden von renommiertenVersicherungsgesellschaften, die nach Geltendem Recht ordnungsgemäß zugelassen sind, erstellt. Der Tandem-Piloten darf seine Versicherung nicht ohne vorherigeschriftliche Mitteilung an Make-me-fly mit einer Frist von dreißig (30) Tagen aufheben oder wesentlich mindern. Auf Anfrage einer Partei stellt die anderePartei Nachweise für die hierin vorgesehene Versicherung bereit. In keinem Fallwerden die Obergrenzen einer Versicherung als Beschränkung der Haftung einerPartei gemäß diesem Vertrag betrachtet.
15. InternesReklamationssystem.
Falls Sie Probleme beider Nutzung der Make-me-fly Services haben und/oder Beschwerden über dieMake-me-fly Services oder diesen Vertrag haben, können Sie uns kostenlos über den Abschnitt 'Hilfe' in den Make-me-flyTools oder Make-me-fly.com kontaktieren, damit unser Support-Team dem nachgehen kann. Wir werden Sie innerhalb einer angemessenen Zeitspanne über das Ergebnis informieren.
16. Allgemein.
a. Verzichtserklärung. Setzt eine Partei zu jeglicher Zeit oder für einen Zeitraum die Bestimmungen dieses Vertrags nicht durch oder übt sie einhierin vorgesehenes Wahlrecht nicht aus, gilt dies nicht als Verzicht auf dieBestimmung oder das Wahlrecht und hat keinerlei Auswirkung auf das Recht dieserPartei, die Bestimmungen durchzusetzen oder das Wahlrecht auszuüben.
b. Änderung.Änderungen oder Ergänzungen des Basisvertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien (ggf. elektronisch) unterzeichnet werden.
c. Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung des Vertrags insgesamt oder teilweise fürwiderrechtlich, unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird angenommen, dass die Bestimmung oder der Teil der Bestimmung insoweit kein Teildes Vertrags ist, ohne dass die Gesetzmässigkeit, Wirksamkeit undDurchsetzbarkeit des restlichen Vertrags hiervon berührt wird. In diesem Fallwerden die Parteien die widerrechtliche, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung (oder den Teil der Bestimmung) durch eine Bestimmung (oder einenTeil einer Bestimmung) ersetzen, die gesetzmäßig, wirksam und durchsetzbar ist und die im Hinblick auf den Inhalt und Zweck des Vertrags eine möglichst ähnliche Wirkung wie die widerrechtliche, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung(oder der Teil der Bestimmung) hat.
d. Ereignis höhererGewalt. Der Verzug oder die Nichterfüllung dieses Vertrags durch einePartei wird entschuldigt, wenn und soweit der Verzug oder die Nichterfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird. Die betroffene Partei wird die andere Partei umgehend benachrichtigen, sobald sie feststellt, dass höhereGewalt aufgetreten ist oder wahrscheinlich auftreten wird und wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die daraus resultierende Verzögerung oder Beeinträchtigung der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag weitestgehend einzugrenzen.
e. Abtretung. DerTandem-Piloten darf diesen Vertrag oder jegliche seiner Rechte oder Pflichten hieraus weder insgesamt noch teilweise ohne die vorherige schriftlicheZustimmung von Make-me-fly abtreten beziehungsweise übertragen. Make-me-fly darf diesen Vertrag oder jegliche ihrer Rechte oder Pflichten hieraus insgesamt oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung oder Benachrichtigungabtreten beziehungsweise übertragen. Make-me-fly wird ausdrücklich von allenVerpflichtungen und Verantwortlichkeiten, die nach der Abtretung oderÜbertragung entstehen, freigestellt. Vorbehaltlich der vorhergehendenBestimmungen ist dieser Vertrag für jede Vertragspartei und ihre jeweiligenRechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und wirkt zu ihren Gunsten.
f. Verhältnis zwischen den Parteien. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich Folgendes: (a)dieser Vertrag ist kein Arbeitsvertrag, noch schafft er ein -Arbeitsverhältnis(einschließlich aus Sicht des Arbeitsrechts, des Steuerrechts oder desSozialversicherungsrechts) zwischen Make-me-fly(und/oder den mit Make-me-fly Verbundenen Unternehmen) und dem Tandem-Piloten (und/oder seinen Angestellten,Hilfspersonen und Beauftragten) oder Make-me-fly(und/oder den mit Make-me-fly Verbundenen Unternehmen) und einem Lieferpartner und (b) außer wie in diesemVertrag festgelegt, besteht zwischen Make-me-fly(und/oder den mit Make-me-fly Verbundenen Unternehmen) und dem Tandem-Piloten oder Make-me-fly(und/oder den mit Make-me-fly Verbundenen Unternehmen) und einem Lieferpartner keinGemeinschaftsunternehmen, keine Gesellschaft (einfache Gesellschaft im Sinne von Art. 530 des Schweizerischen Obligationenrechts) und keinVertretungsverhältnis. Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgelegtenFälle, hat keine Partei das Recht, ohne ein separates Schriftstück, das von einem autorisierten Vertreter der anderen Partei unterschrieben wurde, Verträge im Namen der anderen Partei einzugehen, sie rechtlich zu binden, Schulden in ihrem Namen aufzunehmen oder auf sonstige Weise eine Verbindlichkeit oderVerpflichtung für sie zu übernehmen. Jede Partei ist allein für ihreMitarbeiter, Hilfspersonen und Auftragnehmer verantwortlich, die imZusammenhang mit diesem Vertrag eingesetzt werden. Sofern in dieserVereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist das Verhältniszwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung ausschließlich das derunabhängigen Auftragnehmer.
g. Gesamter Vertrag.Dieser Vertrag enthält die vollständige und gesamte Vereinbarung und Abmachung zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigenAbmachungen und Vereinbarungen, ob mündliche oder schriftliche. In diesemVertrag bedeuten die Worte „einschließlich“ und „umfassen“ einschließlich, aber nicht beschränkt auf.
h. Mitteilung.Jede Mitteilung wird an die Adresse der entsprechenden Partei gesendet, die imBasisvertrag aufgeführt ist, und gilt wie folgt als ordnungsgemäß zugestellt:(a) nach der tatsächlichen Zustellung, wenn die Lieferung persönlich erfolgt; oder (b) drei (3) Tage nach dem Versand per Übernacht-Kurier mit im Vorausbezahlten Kosten oder (c) per elektronischer Post an den benannten Empfänger.